Bundesrat: HBCD künftig nicht gefährlicher Abfall

HBCD-haltige Abfälle werden nach der Entscheidung des Bundesrates vom 07.07.2017 künftig als nicht gefährlicher Abfall eingestuft. Dadurch ist die Entsorgung von HBCD-haltigen Wärmedammplatten aus Styropor langfristig gesichert. Die Länderkammer hat in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause dem Kabinettsbeschluss entsprochen, die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) einzuführen und die Abfallverzeichnisverordnung anzupassen.