Fortbildung gemäß TRGS 520 und Ausnahme 20 GGAV

23. Januar 2020

Wir weisen darauf hin, dass gem. TRGS 520 eine jährliche Wiederholungsschulung des sachkundigen Personals erforderlich ist. Einzelheiten zum Seminarinhalt entnehmen Sie bitte der Einladung zum Seminar.