Die Verbände der Recyclingwirtschaft sind überzeugt, dass die Ziele der neuen Bioabfall-Verordnung nur durch Änderung wesentlicher Passagen in der Novelle zu erreichen sind. Für verpackte gewerbliche Lebensmittelabfälle dürfen nicht die gleichen Anforderungen festgelegt werden, wie für sonstige Bioabfälle, z. B. getrennt erfasste Biotonnenabfälle (Biogut). Es besteht die Gefahr, dass langfristige Verträge unter den neuen Vorgaben nicht zu erfüllen sind und Behandlungsanlagen zu unverhältnismäßigen Investitionen verpflichtet werden.
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