Kompostverkaufsstellen dürfen ab heute wieder öffnen!

Nach dem gestrigen Beschluss des Ministerrates dürfen ab heute Gartenmärkte inzidenzunabhängig wieder in ganz Bayern öffnen. Da Kompostverkaufsstellen als Gartenmärkte zählen, dürfen auch sie wieder öffnen. Natürlich sind dabei die für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben wie z.B. FFP2-Maskenpflicht einzuhalten.