Am 15.6.2021 ist das „Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG)“ in Kraft getreten. Damit werden verbindliche Mindestziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für die Beschaffung von als „sauber“ definierten Straßenfahrzeugen, leichten und schweren Nutzfahrzeugen vorgegeben. Auch neue Kommunalaufträge sind seit Sommer betroffen: Bereits seit Anfang August 2021 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, bei bestimmten Ausschreibungsverfahren vorzugeben, dass der Auftragnehmer für einen Mindestprozentsatz saubere Fahrzeuge bei der Leistungserbringung einsetzt.
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