Online-Sachkundelehrgang gemäß TRGS 520 (Grundkurs)

21.-23. Juni 2021

Die technische Regel Gefahrstoffe 520 (TRGS 520) der Gefahrstoffverordnung ist 2012 in Kraft getreten. Die TRGS 520 enthält besondere Schutzmaßnahmen und Anforderungen für den Betrieb stationärer und mobiler Sammelstellen für gefährliche Abfälle und Reststoffe aus Haushaltungen, gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen, die dort in begrenzten Mengen anfallen.
Unter anderem werden in der TRGS 520 auch die Anforderungen an das Personal dieser Sammelstellen festgelegt. Danach darf eine Sammelstelle nur betrieben werden, wenn jederzeit ausreichendes und für diese Aufgaben qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Eine Sammelstelle muß während des Betriebes mit mindestens zwei Personen ständig besetzt sein, wovon mindestens eine den Anforderungen an eine Fachkraft nach TRGS 520 entsprechen muß.