1884 führte der französische Beamte Eugène René Poubelle in Paris die Abfalleimerpflicht ein. Sein Name steht bis heute für den Mülleimer. Doch der Anlass ist aktueller denn je. Laut Restmüllanalyse des Umweltbundesamtes gehört nur 32 % des Inhalts der Restmülltonne tatsächlich dort hinein. Rund 39 % sind Bioabfälle, weitere 27 % trockene Wertstoffe wie Papier, Glas, Kunststoffe oder Elektroaltgeräte – Rohstoffe, die sich gut verwerten ließen.
Für den VBS ist klar: Mülltrennung ist die Grundlage funktionierender Kreislaufwirtschaft. VBS-Präsident Stefan Böhme appelliert deshalb, Abfälle konsequent zu sortieren und die passenden Entsorgungsangebote zu nutzen.
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