Einreise aus Tschechien und Tirol – Regelung für systemrelevante Pendler

Seit Sonntag, 14. Februar 2021, 00:00 Uhr sind die Grenzen zu Tschechien und Tirol weitreichend geschlossen. Die Einreisebeschränkungen beruhen auf § 6 Abs. 1 Freizügigkeitsgesetz.

Ausnahmen für berufliche Pendler sind beschränkt auf wenige Bereiche. Alle Einreisenden, die unter eine der unten genannten Ausnahmen fallen, brauchen zwingend bereits bei Einreise ein negatives Testergebnis, bei dem die Testung nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt. Das Testergebnis muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen. Antigen-Schnelltests werden akzeptiert. Ebenso ist ausnahmslos eine Digitale Einreiseanmeldung erforderlich. Ein Ausdruck der Anmeldung muss mitgeführt werden.
Für systemrelevante Pendler gilt: Für einen Übergangszeitraum gibt es für systemrelevante Berufe – darunter fällt auch die Abfallwirtschaft - eine Sonderregelung. Während des Übergangszeitraums reicht eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder z. B. auch eine Kopie des Arbeitsvertrages für die Einreise aus, soweit daraus die Systemrelevanz erkennbar ist. Dieser Übergangszeitraum wurde nun bis Donnerstag, 18. Februar 2021, 24:00 Uhr verlängert. Ab dem 19. Februar, 00:00 Uhr benötigen die systemrelevanten Pendler zwingend eine offizielle Bestätigung der Kreisverwaltungsbehörde am Sitz des Arbeitgebers, um weiterhin einreisen zu können.