EfB- und Abfallbeauftragte Fortbildung (IGAWU Akademie)

Durch dieses Seminar können Sie Ihre Fachkunde aufrechterhalten. Die Fachkunde muss nach § 5 Abs. 3 AbfAEV alle 3 Jahre und nach § 9 AbfBeauftrV, sowie §9 Abs. 3 EfbV alle 2 Jahre aufgefrischt werden. Daher ist für die Seminarteilnahme eine bestehende und aktuell noch gültige Fachkunde gemäß § 5 AbfAEV und/oder § 9 EfbV und/oder § 9 AbfBeauftrV Voraussetzung. Das Seminar ist als Fortbildungsveranstaltung vom Landesamt für Umwelt anerkannt.

Anmeldung per Anmeldeformular unter “Mehr lesen”