Fortbildung gemäß TRGS 520
Die Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS 520) ist im September 1993 in Kraft getreten und wurde zuletzt im Januar 2012 neu veröffentlicht.
Hier werden die Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle und Reststoffe aus Haushalten, gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen, soweit sie dort in begrenzten Mengen anfallen, festgelegt. Unter anderem werden in der TRGS 520 auch die Anforderungen an das Personal, das in diesen Sammelstellen eingesetzt wird, festgeschrieben.
Die Sachkenntnisse sind jährlich aufzufrischen.