Update Eintrag Lobbyregister Bundestag

Seit dem 1. Januar 2022 gilt das Lobbyregistergesetz des Deutschen Bundestages. Der VBS ist als Interessenvertretung der privaten bayerischen Entsorgungswirtschaft zur Eintragung in das Lobbyregister beim Deutschen Bundestag verpflichtet. Nach den Kriterien des Lobbyregistergesetzes hat der VBS im Geschäftsjahr 2022 12,91 % seiner Mitgliedsbeiträge für die Interessensvertretung auf Bundesebene auf.
Sofern VBS-Mitgliedsunternehmen aufgrund eigener Lobbyaktivitäten auf Bundesebene ihrerseits zur Eintragung in das Lobbyregister verpflichtet sind, teilen wir Ihnen vorsorglich mit: Aus unserer Sicht wäre sachgerecht, wenn Sie 12,91 % Ihres VBS-Mitgliedsbeitrages zu den Aufwendungen für die Interessensvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes zählen würden.