Update VBS-Eintrag im Lobbyregister Bundestag

Seit dem 1. Januar 2022 gilt das Lobbyregistergesetz des Deutschen Bundestages.


Der VBS ist als Interessenvertretung der privaten bayerischen Entsorgungswirtschaft zur Eintragung in das Lobbyregister beim Deutschen Bundestag verpflichtet. Nach den Kriterien des Lobbyregistergesetzes hat der VBS im Geschäftsjahr 2024 7,90 % seiner Mitgliedsbeiträge für die Interessensvertretung auf Bundesebene aufgewendet.  
 

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