Ab Januar 2019 treten wichtige gesetzliche Neuerungen für die Entsorgungsbranche in Kraft: Das neue Verpackungsgesetz schreibt höhere Recyclingquoten vor und die Gewerbeabfallordnung enthält strengere Vorgaben zur getrennten Erfassung sowie für Sortieranlagen. Als Stimme der privaten Entsorger in Bayern sieht der VBS auch die Abfallerzeuger in der Pflicht, ihren Müll sauber zu trennen und seitens der Verpackungsindustrie mehr recyclingfähige Verpackungen in Umlauf zu bringen.
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