Nachweisführung und Dokumentationsverfahren in der Entsorgungsbranche
Auf der Grundlage der EU-Abfallrahmenrichtlinie hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie der Nachweisverordnung Vorschriften erlassen, die Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung regeln und zugleich moderne Kommunikationstechniken im Nachweis- und Dokumentationsverfahren ermöglichen.
Das diesbezüglich im Zentrum stehende Regelwerk, die Nachweisverordnung, ist am 01.02.2007 in Kraft getreten. Im Rahmen der Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wurde sie mit Wirkung vom 01.06.2014 auf den aktuellen geltenden Stand gebracht.